Die Bauleitpläne sind von der Stadt in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Aufstellung erfolgt nach einem im Baugesetzbuch (BauGB) geregelten Verfahren.
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Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung "Nordbrocker Straße" im Ortsteil Dingden
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung des Rates der Stadt Hamminkeln hat in seiner Sitzung am 06.02.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der Außenbereichssatzung "Nordbrocker Straße" im Ortsteil Dingden beschlossen.
Das Änderungsverfahren wird als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Von einer frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird abgesehen. Auf eine Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet.
Ziel der Satzung ist die Schaffung von zusätzlichen Erweiterungsmöglichkeiten baulicher Anlagen insbesondere von Nebengebäuden.
Der Öffentlichkeit wird daher in der Zeit vom 10.03.2025 – 11.04.2025 (einschließlich) bei der Stadtverwaltung Hamminkeln, Rathaus, Flur der 2. Etage, Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln, montags bis freitags während der allgemeinen Dienststunden, Gelegenheit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke zu informieren.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem 6. Amtsblatt 2025 vom 28.02.2025.
Ansprechpartner: Herrn Boshuven
Kontakt
Bauleitplanung und TourismusförderungDownloads
- Dingden: Außenbereichssatzung Nordbrocker Straße - Anschreiben (PDF 244.03 KB)
- Dingden: Außenbereichssatzung Nordbrocker Straße - Geltungsbereich (PDF 1.23 MB)
- Dingden: Außenbereichssatzung Nordbrocker Straße - Satzungsbereich (PDF 1.77 MB)
- Dingden: Außenbereichssatzung Nordbrocker Straße - Satzungstext (PDF 218.75 KB)
- Dingden: Außenbereichssatzung Nordbrocker Straße - Begründung (PDF 4.53 MB)