Immobilien

Grundstücke


In den verschiedenen Ortsteilen innerhalb der Stadt Hamminkeln sind unterschiedliche Grundstücke in Wohnbaugebieten und in Gewerbegebieten planungsrechtlich als Baugrundstücke ausgewiesen. Grundlage dieser Ausweisung ist in der Regel ein Bebauungsplan mit verschiedenen Festsetzungen zu den Baumöglichkeiten und Nutzung der einzelnen Grundstücke. Diese Grundstücke befinden sich sowohl in privatem als auch in Einzelfällen auch in kommunalem Eigentum.

Bezüglich etwaiger zum Erwerb anstehender stadteigener Grundstücke sind Herr Friedhelm Reich und Frau Andrea Reich Ihre Ansprechpartner.

Auskünfte zu den verschiedenen Gewerbegrundstücken und Gewerbegebieten innerhalb der Stadt Hamminkeln sind bei Herrn Bürgermeister Bernd Romanski oder Frau Nadine Jordan erhältlich.

Für Informationen zu planungsrechtlichen Ausweisungen, insbesondere zur Bebaubarkeit und Ausnutzbarkeit von Grundstücken, stehen Ihnen Herr Manfred Boshuven oder Herr Jan-Christian Sweers zur Verfügung.

Informationen zur amtlichen Grundstückswertermittlung erhalten Sie beim Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Wesel, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel, Tel.: 0281 / 207 2403, Fax: 0281 / 207 67 2403, E-Mail: gutachterausschuss@kreis-wesel.de

Weitere Informationen über Grundstückswerte, Bodenrichtwerte, Grundstücksmarktberichte finden Sie bei BORIS-NRW. BORIS-NRW ist das zentrale Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen.

Baugrundstück im Ortsteil Wertherbruch

Die Stadt Hamminkeln bietet ein Baugrundstück, groß 650 qm, im Ortsteil Wertherbruch, Baugebiet „Siemensweide“, zum Erwerb an.

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch ist rechtswirksam, die Erschließung (Kanalisation und Baustraße) ist gesichert, das Grundstück ist also baureif.

Bei dem Bauplatz Gemarkung Wertherbruch Flur 4 Flurstück 336, groß 650 qm, handelt es sich um ein eingeschossig bebaubares Baugrundstück für eine Einfamilienhausbebauung.

Der Kaufpreis beträgt 66.242,61 € (für Grund und Boden 92,60 € pro qm, zuzüglich Kanalanschlussbeitrag 6,84 € pro qm, zuzüglich Beitrag Wasserversorgung 1.606,61€). Der genannte Preis versteht sich zuzüglich des Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und/oder Beiträge von Versorgungsunternehmen. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages. Als Bedingungen beim Erwerb des Bauplatzes sind eine Bebauungsverpflichtung (innerhalb von fünf Jahren), eine Veräußerungsbeschränkung (innerhalb von zehn Jahren) und eine Verpflichtung zum Selbstbezug (über mindestens zehn Jahre) zu akzeptieren.

Die Stadt Hamminkeln bittet Bauwillige um schriftliche Bewerbungen um den Erwerb des Baugrundstückes im Neubaugebiet „Siemensweide“ in Wertherbruch.

Die Entwicklung des Baugebiets „Siemensweide“ in Wertherbruch dient der Deckung des örtlichen Bedarfs. Bewerber haben daher ihre Herkunft oder Verbundenheit mit dem Ortsteil Wertherbruch darzulegen. Das kommunale Baugrundstücksangebot soll insbesondere junge Familien oder Paare, gerne mit Kindern und bisher ohne eigenen Grundbesitz, ansprechen. Bewerbungen sollen deshalb persönliche Angaben zu Alter, Familienstand, Kindern und Beruf der Bewerber enthalten, sowie zur Frage Stellung nehmen,ob bereits Grundbesitz vorhanden ist. Um eine mögliche größere Anzahl Bewerbungen vergleichbar zu machen, werden ferner Auskünfte zu etwaigem sozialem Engagement der Bewerber erbeten.

Über die Vergabe des Bauplatzes wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Die nächsten Ratssitzungen im Jahr 2025 finden voraussichtlich am 09.04.2025 beziehungsweise am 09.07.2025 statt. Eingehende Bewerbungen werden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung und Rat der Stadt zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt.
Um den Sachverhalt fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen spätestens vier Wochen vor den genannten Terminen (also bis 12.03.2025 beziehungsweise bis 11.06.2025) erbeten.
Mit Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln soll der Grundstückskaufvertrag im Anschluss zur Beurkundung vorbereitet werden.

Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.

Fragen zum Bebauungsplan und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164.

Bewerbungen um den Bauplatz werden also erbeten an:
Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9
46499 Hamminkeln

Im Downloadbereich finden Sie einen Bebauungsplan- und Katasterauszug des Grundstückes.