Ortsrecht

Unter Ortsrecht versteht man allgemein das von den Gemeinden - hier also von der Stadt Hamminkeln - erlassene Recht aufgrund eigener oder übertragener Zuständigkeit. Hierzu zählen etwa die gemeindlichen Satzungen, Ordnungen und Tarife sowie die ordnungsbehördlichen Verordnungen.

Nachstehend finden Sie die derzeit gültigen Satzungen der Stadt Hamminkeln:

1. Allgemeine Verwaltung

2. Finanzverwaltung

3. Rechtsverwaltung Sicherheitsverwaltung Ordnungsverwaltung

4. Schulverwaltung und Kulturverwaltung

5. Sozialverwaltung und Gesundheitsverwaltung

6. Bauverwaltung

7. Verwaltung öffentlicher Einrichtungen

8. Anhang