Rechtskräftige Bebauungspläne

Mit einem Bebauungsplan wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken im Stadtgebiet vorbereitet und festgesetzt. Er gilt für einen räumlich begrenzten Teil des Stadtgebietes und regelt im Einzelnen, wie die Grundstücke genutzt und bebaut werden dürfen.

Ein Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und ist Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen.

Die dargestellten Dokumente dienen zu Informationszwecken und sind kein amtlicher Nachweis. Sie umfassen nicht alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Hamminkeln. Daher erhalten Sie verbindliche planungsrechtliche Auskünfte bei der Stadtverwaltung Hamminkeln (Fachdienst 61 - Bauleitplanung).

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Kontakt

Bauleitplanung und Tourismusförderung
Manfred Boshuven phone: 02852 88164 phone: 02852 8844164 phone: manfred.boshuven@hamminkeln.de
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