Bauanträge

Die Errichtung (Neubau), Änderung (An- und Umbau), Nutzungsänderung, Abbruch eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage bedarf im Normalfall einer Baugenehmigung, wobei vorher auch ein Antrag auf Vorbescheid, eine sogenannte Bauvoranfrage gestellt werden kann.

Der erteilte Vorbescheid ist ein vorweg genommener Teil der Baugenehmigung und hat rechtliche Bindungswirkung bei der späteren Bearbeitung des Bauantrags. Einzelfragen bzw. Probleme planungs-, bauordnungs- , wasser- oder landschaftsrechtlicher Natur können hier geklärt werden. 

Erst nach Vorlage eines schriftlichen Bauantrages kann eine Baugenehmigung erteilt werden. Im Bauantrag muss das Vorhaben baurechtlich vollständig und prüfbar dargestellt sein.

Nähere Informationen bieten wir unter der Rubrik Bauberatung.

benötigte Unterlagen

  • Bauzeichnungen