Sie möchten Ihr Bauvorhaben verwirklichen? Dann stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Grundsätzlich unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwischen Bauvorhaben im Außenbereich und Bauen in bebauten Ortsteilen.
Zum Außenbereich zählen alle Flächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (nach § 30 BauGB) und auch nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen.
Weiterführende Informationen
Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauantrag oder Ihrem Antrag auf Vorbescheid, können Sie sich hinsichtlich der Antragsunterlagen, die benötigt werden, beraten lassen:
- Antrag auf Befreiung bzw. Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans
- Anzeige der Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
- Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage)
- Bauantrag für die Errichtung und Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
- Bauantrag für die Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen
Besonderheiten
- Bringen Sie all Ihre Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Lagepläne, etc mit ins Beratungsgespräch.