Bauberatung

Sie möchten Ihr Bauvorhaben verwirklichen? Dann stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Grundsätzlich unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwischen Bauvorhaben im Außenbereich und Bauen in bebauten Ortsteilen.

Zum Außenbereich zählen alle Flächen, die nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (nach § 30 BauGB) und auch nicht innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen.  

Weiterführende Informationen

Haben Sie Fragen zu Ihrem Bauantrag oder Ihrem Antrag auf Vorbescheid, können Sie sich hinsichtlich der Antragsunterlagen, die benötigt werden, beraten lassen:

  • Antrag auf Befreiung bzw. Ausnahme von Festsetzungen eines Bebauungsplans
  • Anzeige der Beseitigung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
  • Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage)
  • Bauantrag für die Errichtung und Nutzungsänderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen
  • Bauantrag für die Errichtung, Anbringung und Änderung von Werbeanlagen

Besonderheiten

  • Bringen Sie all Ihre Unterlagen, wie z.B. Bauzeichnungen, Lagepläne, etc mit ins Beratungsgespräch. 

Verantwortlichkeit

Bauordnung
Klemens Bienen phone: 02852 88180 phone: 02852 8844180 phone: klemens.bienen@hamminkeln.de
Bauordnung
Ramona Hochstrat phone: 02852 88176 phone: 02852 8844176 phone: ramona.hochstrat@hamminkeln.de
Bauordnung
Marion Schlusemann phone: 02852 88275 phone: 02852 8844275 phone: marion.schlusemann@hamminkeln.de
Bauordnung
Brigitte Gerding phone: 02852 88177 phone: 02852 8844177 phone: brigitte.gerding@hamminkeln.de