Kommunalwahl 2025

Bei der Kommunalwahl wird sowohl der Rat der Stadt Hamminkeln und der Kreistag des Kreises Wesel als auch der Bürgermeister von Hamminkeln und der Landrat des Kreises Wesel gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, 

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
  • Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.

Nächster Wahltermin: 14. September 2025

Ggfs. Stichwahl Bürgermeister bzw. Landrat: 28. September 2025

Kontakt

Allgemeine Verwaltung
Inga Schumann phone: 02852 88250 phone: 02852 8844250 phone: inga.schumann@hamminkeln.de