Bei der Kommunalwahl wird sowohl der Rat der Stadt Hamminkeln und der Kreistag des Kreises Wesel als auch der Bürgermeister von Hamminkeln und der Landrat des Kreises Wesel gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
- Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Nächster Wahltermin: 14. September 2025
Ggfs. Stichwahl Bürgermeister bzw. Landrat: 28. September 2025
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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Für die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 ist die Stadt Hamminkeln für die Durchführung dieser Wahl auf ehrenamtliche Wahlhelfer/innen angewiesen, die sich in den Wahllokalen engagieren. Daher werden Freiwillige gesucht, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen und/oder im Bedarfsfall (z.B. bei Absagen einberufener Wahlhelfer/innen) auch einzuspringen.
Interessierte Bürger/innen können sich gerne über diesen Link, der zu einem Wahlhelferportal führt, als Wahlhelfer/in melden.