Werbeanlagen

Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht entfällt in festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten und in Satzungsgebieten, wenn die Vorgaben des Bebauungsplanes oder der Satzung eingehalten werden.

benötigte Unterlagen

  • Antrag Flurkarte - Lageplan

Preis / Kosten

  • Mindestgebühr 50,00

Verantwortlichkeit

Bauordnung
Klemens Bienen phone: 02852 88180 phone: 02852 8844180 phone: klemens.bienen@hamminkeln.de