Untersuchungsberechtigungsschein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung (Erstuntersuchung) und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres (Nachuntersuchung) einer oder eines Jugendlichen (unter 18 Jahren) dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Der oder die Jugendliche beantragt online einen digitalen UBS inklusive sogenannter UBS-ID und kann diesen ohne Zwischenschritte direkt für die ärztliche Untersuchung nutzen.

Beantragung vor Ort (sofern online nicht möglich)

Zu dem Termin müssen Sie ein Ausweisdokument mitbringen. Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein mit der UBS-ID und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung Ihres Arzttermins.

benötigte Unterlagen

  • Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • Untersuchungsberechtigungsschein mit UBS-ID (zur Vorlage beim Arzt oder Ärztin)

Verantwortlichkeit

Bürgerservice
Kerstin Büning phone: 02852 88203 phone: 02852 8844203 phone: kerstin.buening@hamminkeln.de
Bürgerservice
Britta Gellings phone: 02852 88102 phone: 02852 8844102 phone: britta.gellings@hamminkeln.de
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Claudia Lötzke phone: 02852 88205 phone: 02852 8844205 phone: claudia.loetzke@hamminkeln.de
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Astrid Matzke phone: 02852 88105 phone: 02852 8844105 phone: astrid.matzke@hamminkeln.de
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Erika Tebbe phone: 02852 88204 phone: 02852 8844204 phone: erika.tebbe@hamminkeln.de
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Celine Uhrich phone: 02852 88104 phone: 02852 8844104 phone: celine.uhrich@hamminkeln.de