Ummeldung

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes in eine neue Wohnung einziehen, müssen Sie sich nach § 17 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde ummelden. Bitte achten Sie darauf die vorgeschriebene Frist nicht zu versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.

Für die Ummeldung bringen Sie bitte die Personalausweise aller meldepflichtigen Personen (zwecks Adressenänderung) mit.

Zusätzlich ist ab dem 01.11.2015 eine Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG bei Anmeldung vorzulegen.

Wohnungsgeber sind Vermieter oder von ihnen Beauftragte wie z.B. Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber kann jedoch auch der Wohnungseigentümer sein oder auch Hauptmieter, die Wohnungen oder Zimmer untervermieten.

Folgende Angaben muss eine Wohnungsgeberbescheinigung enthalten:
  • Name und Anschrift des Vermieters,
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum,
  • die konkrete Anschrift der Wohnung, d.h. nicht nur die Straße sondern auch z.B.: 1. OG, links
  • die Namen der meldepflichtigen Personen.

Der Mietvertrag reicht als Nachweis nicht aus.

Im Vertretungsfall:

Sollten Sie selber keine Zeit haben im Bürgerbüro vorstellig zu werden, füllen Sie bitte den Meldeschein vorab aus und geben diesen zusammen mit Ihrem Personalausweis einer schriftlich bevollmächtigten Person mit.

Verantwortlichkeit

Bürgerservice
Kerstin Büning phone: 02852 88203 phone: 02852 8844203 phone: kerstin.buening@hamminkeln.de
Bürgerservice
Britta Gellings phone: 02852 88102 phone: 02852 8844102 phone: britta.gellings@hamminkeln.de
Bürgerservice
Claudia Lötzke phone: 02852 88205 phone: 02852 8844205 phone: claudia.loetzke@hamminkeln.de
Bürgerservice
Astrid Matzke phone: 02852 88105 phone: 02852 8844105 phone: astrid.matzke@hamminkeln.de
Bürgerservice
Erika Tebbe phone: 02852 88204 phone: 02852 8844204 phone: erika.tebbe@hamminkeln.de
Bürgerservice
Celine Uhrich phone: 02852 88104 phone: 02852 8844104 phone: celine.uhrich@hamminkeln.de