Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können unter gewissen Voraussetzungen gemäß § 74 SGB XII durch den Sozialhilfeträger übernommen werden. Es können die erforderlichen Kosten für ein einfaches, aber der Würde des Verstorbenen entsprechendes Begräbnis übernommen werden.
Seit dem 15.12.2024 ist der Kreis Wesel für die Bearbeitung der Anträge auf Übernahme der Bestattungskosten nach § 74 SGB XII zuständig.
Anträge sind an folgenden Stelle zu richten:
Kreis Wesel
FD 50 - Soziale Hilfen
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel