Stellplätze

Gebäude und deren Bewohner lösen im Allgemeinen einen Stellplatzbedarf aus. Stellplätze oder Garagen sind auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung herzustellen. Die Anzahl der Stellplätze ist je nach Art und Nutzung des Bauvorhabens unterschiedlich. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird berücksichtigt. Im Einzelfall kann auf Stellplätze verzichtet werden (siehe Ablösevertrag).

benötigte Unterlagen

  • Lageplan

Verantwortlichkeit

Bauordnung
Klemens Bienen phone: 02852 88180 phone: 02852 8844180 phone: klemens.bienen@hamminkeln.de