Besondere in der Entwässerungssatzung ausgewiesene Nutzungen werden nur für befristete Zeiträume zugelassen, um eine nachhaltige und umweltfreundliche Nutzung der Ressourcen zu gewährleisten. Ein Beispiel hierfür ist die Einleitung von Grundwasser aus Wasserhaltungen, die nur für eine begrenzte Dauer erlaubt ist. Diese zeitliche Begrenzung hilft, negative Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren und sicherzustellen, dass solche Maßnahmen nur dann durchgeführt werden, wenn sie unbedingt notwendig sind.