Schulentwicklungsplan

Nach § 80 des Schulgesetzes NRW sind die Kommunen zur Schulentwicklungsplanung verpflichtet. Damit soll ein gleichmäßiges und alle Schulformen und Schularten umfassendes Bildungsangebot in Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern sichergestellt werden. 

Im Schulentwicklungsplan wird dargestellt, wie die Tendenzen bei Einschulungen und Übergängen zu den weiterführenden Schulen sich gestalten.

Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt im Detail

  1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
  2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
  3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestands nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.

Desweitern werden anhand der Geburtszahlen Prognosen für die zukünftigen Jahrgänge erstellt. Die Auswertung der Daten wird benötigt, um die Planung des Raumbedarfs an Schulen zu gestalten. Die Schulträger sind nach § 81 Schulgesetz NRW verpflichtet, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten.

Weiterführende Informationen

Verantwortlichkeit

Bildung, Sport, Kultur und Jugend
Rita Nehling phone: 02852 88136 phone: 02852 8844136 phone: rita.nehling@hamminkeln.de
Bildung, Sport, Kultur und Jugend
Ilona Hübers-Buchmann phone: 02852 88138 phone: 02852 8844138 phone: ilona.huebers-buchmann@hamminkeln.de