Bei den Restabfallgefäßen ist die zugeteilte Gefäßgröße abhängig von der Zahl der gemeldeten Personen auf einem angeschlossenen Grundstück. Bis vier Personen reicht ein 120 Liter-Gefäß, ab fünf bis acht Personen benötigt man ein 240 Liter-Gefäß, ab der neunten Person ein 240 Liter-Gefäß und ein 120 Liter-Gefäß. Für Gewerbetreibende ist mindestens ein 240 Liter-Gefäß vorgeschrieben.
Generell können auf Antrag auch mehr Gefäße bestellt werden als nach dem Regelvolumen notwendig ist. Neben 120 Liter-Gefäßen und 240 Liter-Gefäßen steht auch ein 1100 Liter-Gefäß zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Bürgerbüro (Zimmer 4)
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