Reitkennzeichen und Reitplaketten

Jeder, der im Wald oder in der freien Landschaft ausreitet, braucht nach dem Landesnaturschutzgesetz gut sichtbare Reitkennzeichen und gültige Reitplaketten. Reitkennzeichen und Jahresplaketten können beim Kreis Wesel bestellt werden. Mit dem Erwerb der Reitplaketten wird auch die so genannte Reitabgabe gezahlt.

Das Reiten ohne gültige Kennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend behördlich zu ahnden ist. Die Anbringung der Reitkennzeichen wird durch regelmäßige Kontrollen auf den Reitwegen überprüft. Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht werden Bußgelder erhoben.

Für die Zuteilung bzw. die Verlängerung der Reitkennzeichen ist der Kreis Wesel zuständig.

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