Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass. Zur Beantragung eines neuen Personalausweises ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt notwendig. Ein neues biometrisches Lichtbild ist bei Antragstellung vorzulegen.
Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).
Online-Ausweisfunktion
Seit dem 01.11.2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat und mit einem Chip ausgegeben. Dieser Chip ermöglicht Personen ab dem 16. Lebensjahr die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Funktion können Sie Ihre Identität im Internet oder an Automaten nachweisen.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren (Link unten).
Gebührenrahmen
Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): 37,00€
Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): 22,80€
Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig): 10,00€
Weiterführende Informationen
Fristen
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Personalausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei Berlin, die Ihren Personalausweis herstellt. In der Regel können Sie mit ca. 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es unter Umständen auch etwas länger dauern. In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist bis zu 3 Monate gültig.
Besonderheiten
Bei der Beantragung eines Ausweises für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Zum Unterschriftenvergleich sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten vorzulegen.