Personalausweis

Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass. Zur Beantragung eines neuen Personalausweises ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt notwendig.

Bis zum 30.04.2025 ist ein neues biometrisches Lichtbild in Papierform mitzubringen. Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweis bzw. Reisepass genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:

  • Erstellung des Lichtbildes in der Behörde (Gebühr 6,00 Euro)
  • Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde. (Hinweis: Der Fotodienstleister muss bei einem zertifizierten Cloud-Service registriert sein)

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

Online-Ausweisfunktion

Seit dem 01.11.2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat und mit einem Chip ausgegeben. Dieser Chip ermöglicht Personen ab dem 16. Lebensjahr die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Funktion können Sie Ihre Identität im Internet oder an Automaten nachweisen.

Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren (Link unten).

 

Gebührenrahmen

Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): 37,00€

Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): 22,80€

Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig): 10,00€

Fristen

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Personalausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei Berlin, die Ihren Personalausweis herstellt. In der Regel können Sie mit ca. 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es unter Umständen auch etwas länger dauern. In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist bis zu 3 Monate gültig.

Besonderheiten

Bei der Beantragung eines Ausweises für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Zum Unterschriftenvergleich sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Verantwortlichkeit

Bürgerservice
Kerstin Büning phone: 02852 88203 phone: 02852 8844203 phone: kerstin.buening@hamminkeln.de
Bürgerservice
Britta Gellings phone: 02852 88102 phone: 02852 8844102 phone: britta.gellings@hamminkeln.de
Bürgerservice
Claudia Lötzke phone: 02852 88205 phone: 02852 8844205 phone: claudia.loetzke@hamminkeln.de
Bürgerservice
Astrid Matzke phone: 02852 88105 phone: 02852 8844105 phone: astrid.matzke@hamminkeln.de
Bürgerservice
Erika Tebbe phone: 02852 88204 phone: 02852 8844204 phone: erika.tebbe@hamminkeln.de
Bürgerservice
Celine Uhrich phone: 02852 88104 phone: 02852 8844104 phone: celine.uhrich@hamminkeln.de