Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen. Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass. Zur Beantragung eines neuen Personalausweises ist Ihr persönliches Erscheinen unbedingt notwendig.
Bis zum 30.04.2025 ist ein neues biometrisches Lichtbild in Papierform mitzubringen. Ab dem 01.05.2025 dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweis bzw. Reisepass genutzt werden. Für die Erstellung von Lichtbildern gibt es gemäß Gesetzgebung zwei Optionen:
- Erstellung des Lichtbildes in der Behörde (Gebühr 6,00 Euro)
- Erstellung des Lichtbildes durch einen Fotodienstleister und sichere elektronische Übermittlung an die Behörde. (Hinweis: Der Fotodienstleister muss bei einem zertifizierten Cloud-Service registriert sein)
Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).
Online-Ausweisfunktion
Seit dem 01.11.2010 wird der Personalausweis im Scheckkartenformat und mit einem Chip ausgegeben. Dieser Chip ermöglicht Personen ab dem 16. Lebensjahr die Nutzung der Online-Ausweisfunktion. Mit dieser Funktion können Sie Ihre Identität im Internet oder an Automaten nachweisen.
Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Inneren (Link unten).
Gebührenrahmen
Antragstellende Person ab 24 Jahren (10 Jahre gültig): 37,00€
Antragstellende Person unter 24 Jahren (6 Jahre gültig): 22,80€
Vorläufiger Personalausweis (max. 3 Monate gültig): 10,00€
Weiterführende Informationen
Fristen
Wie lange es dauert, bis Sie Ihren neuen Personalausweis erhalten, ist abhängig von der Bundesdruckerei Berlin, die Ihren Personalausweis herstellt. In der Regel können Sie mit ca. 3 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit kann es unter Umständen auch etwas länger dauern. In Ausnahmefällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist bis zu 3 Monate gültig.
Besonderheiten
Bei der Beantragung eines Ausweises für Personen bis zum 16. Lebensjahr ist eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten erforderlich. Zum Unterschriftenvergleich sind die Personalausweise der Erziehungsberechtigten vorzulegen.