Obdachlosenangelegenheiten

Durch Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, persönliche Lebensumstände, aber auch durch Unkenntnis kann es geschehen, dass Ihnen die Wohnung gekündigt wird, Sie eine Räumungsklage erhalten oder die Zwangsräumung Ihrer Wohnung ansteht.

In diesen Wohnungsnotfällen, bei drohender oder eingetretener Obdachlosigkeit, bei ungesicherten Wohnungsverhältnissen oder bei drohendem Wohnungsverlust durch Kündigung, Räumungsklagen und Zwangsräumungen nimmt das Ordnungsamt die ordnungsbehördlichen Aufgaben der Unterbringung wahr.

Sie können dieses Angebot nutzen, wenn Sie keine Wohnung haben, Sie weder bei Freunden oder Verwandten unterkommen können und es Ihnen aus eigener Kraft nicht gelingt, für sich eine Unterkunft zu beschaffen. Dies gilt selbstverständlich auch für Ihre Ehegattin oder Ihren Ehegatten und für weitere unterhaltsberechtigte Angehörige, mit denen Sie zusammenleben.

Sie erhalten bis zur Beendigung Ihrer Notlage vorübergehenden Schutz vor der Witterung, und Ihnen steht Raum für Ihre notwendigsten Lebensbedürfnisse zur Verfügung.

In vielen Fällen kann die Obdachlosigkeit abgewendet werden, indem rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Deshalb ist es sehr wichtig, sich frühzeitig diesem Problem zu stellen.

Melden Sie sich bitte daher so früh wie möglich bei den genannten Ansprechpersonen. Wir unterstützen Sie bei aktuellen Notsituationen sowie bei finanziellen Fragen und anderen Problemen.

Sollte die Obdachlosigkeit aufgrund eines Räumungsurteils eingetreten sein, ist beim Besuch im Ordnungsamt dieses Urteil mitzubringen.

Verantwortlichkeit

Sicherheit und Ordnung
Marc Liebig phone: 02852 88118 phone: 02852 8844118 phone: marc.liebig@hamminkeln.de