Kleineinleiterabgabe

Zur Kleineinleiterabgabe sind die Haushalte zu veranlagen, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, deren Schmutzwasser in den Untergrund eingeleitet wird und deren Abwasserbehandlungsanlage nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.

Die Stadt Hamminkeln ist nach dem Abwasserabgabengesetz verpflichtet, Kleineinleiterabgaben zu erheben und die Einnahmen an das Land Nordrhein-Westfalen weiterzuleiten.

Verantwortlichkeit

Grundbesitzabgaben
Jan-Mark ten Haaf phone: 02852 88109 phone: 02852 8844109 phone: grundbesitzabgaben@hamminkeln.de