Bezeichnet den Teil der öffentlichen Entwässerung vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze des angrenzenden Grundstücks. Die Unterhaltung erfolgt ebenfalls durch die Stadt.
Wenn Sie Ihr Gebäude bzw. ihr Grundstück an das Entwässerungsnetz anschließen möchten, prüft die Stadt Hamminkeln im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und des vorhandenen Kanalbestandes die Anschlussmöglichkeit.