Hundesteuermarke verloren - Ersatz beantragen

Die Stadt Hamminkeln übersendet mit dem Steuerbescheid oder mit der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für jeden Hund eine Hundesteuermarke. 

Der Hundehalter darf Hunde außerhalb seiner Wohnung oder seines umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Steuermarke umherlaufen lassen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt die gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. 

Bis zur Übersendung einer neuen Steuermarke ist die bisherige Steuermarke zu befestigen oder vorzuzeigen. Andere Gegenstände, die der Steuermarke ähnlich sehen, dürfen dem Hund nicht angelegt werden. Der Verlust einer gültigen Steuermarke ist der Stadt unverzüglich anzuzeigen.

Gebührenrahmen

Ersatzhundesteuermarke (per PayPal): 5,00€

Verantwortlichkeit

Steuern und Gebühren
Vanessa Michels phone: 02852 88280 phone: 02852 8844280 phone: vanessa.michels@hamminkeln.de