Hilfe in Alten- und Pflegeheimen

Wenn aufgrund von Pflegebedürftigkeit ein Verbleiben in dem eigenen Zuhause nicht mehr möglich sein sollte, kommt bei Notwendigkeit eine Versorgung in Alten- und Pflegeheimen in Betracht.

Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegeversicherten für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe von dem jeweiligen Pflegegrad abhängt.

Die Leistungen der Pflegekasse für vollstationäre Pflege betragen seit dem 01.01.2025

  • bei Pflegegrad 1: monatlich 131 Euro
  • bei Pflegegrad 2: monatlich 805 Euro
  • bei Pflegegrad 3: monatlich 1.319 Euro
  • bei Pflegegrad 4: monatlich 1.855 Euro
  • bei Pflegegrad 5: monatlich 2.096 Euro

Des Weiteren zahlt die Pflegekasse einen Leistungszugschlag nach § 43c SGB XI. Der Leistungszuschlag ist in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts gestaffelt und verringert den jeweiligen persönlichen Eigenanteil der Pflegekosten.

Sollten Sie die monatlichen Kosten des Pflegeheimes nicht durch das eigene Einkommen und Vermögen decken können, sind neben den Leistungen der Pflegekasse Leistungen der Sozialhilfe möglich.

Die Leistungen zur Übernahme der ungedeckten Heimkosten sind vor allem

Ansprechpartner

  • zuständig für den Buchstabenbereich A - K : Frau Heßing
  • zuständig für den Buchstabenbereich L - Z : Herr Hollenberg
  • zuständig für den Bereich Hünxe:  Herr Wolf

Verantwortlichkeit

Soziales
Lea Heßing phone: 02852 88226 phone: 02852 8844226 phone: lea.hessing@hamminkeln.de
Soziales
Mathis Hollenberg phone: 02852 88126 phone: 02852 8844126 phone: mathis.hollenberg@hamminkeln.de
Soziales
Manuel Wolf phone: 02852 88227 phone: 02852 8844227 phone: manuel.wolf@hamminkeln.de