Bei Veränderung/Erweiterung der Tätigkeit oder bei Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde müssen Sie Ihr Gewerbe ummelden.
Für die Gewerbeummeldung ist ein bundeseinheitlicher Vordruck vorgesehen. Weitere Unterlagen sind erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Bevollmächtigten eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten.
Die Meldung kann auch schriftlich erfolgen. Unten finden Sie den Vordruck für die Ummeldung. Diesen bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die Fachdienste 32 (Fachdienste Sicherheit und Ordnung) übersenden.
Erlaubnispflichten
Für die Ausübung einiger Gewerbe ist die Erteilung einer Erlaubnis notwendig (z.B.: Gaststättengewerbe, Bewachungs-, Versteigerer- oder Pfandleihgewerbe sowie Vermittlung von Immobilien, Darlehen usw.). Bei der Gewerbeanmeldung ist die Erlaubnis vorzulegen.
Der selbstständige Betrieb eines Handwerks als stehendes Gewerbe ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen und juristischen Personen sowie Personengesellschaften gestattet. Die Gewerbeanmeldung kann bereits vor Eintragung in die Handwerksrolle erfolgen, eine Ausübung des Gewerbes ist jedoch erst nach der Eintragung in die Handwerksrolle erlaubt. Bitte beachten Sie, dass die in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführten Gewerke zur Ausübung weiterhin den Meistertitel bzw. eine durch die Handwerkskammer anerkannte entsprechende Qualifikation erfordern. Die in Anlage B genannten Gewerke sind zulassungsfrei.
Die Aufzählung der erlaubnispflichtigen Tätigkeiten ist nicht abschließend. Auch hier geben die Mitarbeiter der Gewerbemeldestelle gerne vorab telefonische Auskünfte.
Als Gewerbetreibende müssen Sie Ihre An-, Um- oder Abmeldung, gemäß § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung, zeitnah und vollständig anzeigen. Auch im Falle einer Namensänderung des Gewerbetreibenden, muss dies der Gewerbemeldestelle mitgeteilt werden.
Gründerinnen- und UnternehmerinnenTreff (GUT-Treff)
Gründerinnen- und UnternehmerinnenTreff Wesel & Hamminkeln (GUT-Treff) - Netzwerktreffen in lockerer Atmosphäre
Für eine erfolgreiche Selbständigkeit sind neben der fachlichen Qualifikation vor allem Kontakte auschlaggebend. Der Gründerinnen- und UnternehmerinnenTreff Wesel & Hamminkeln bietet daher für alle Geschäftsfrauen eine breite Vernetzungsplattform an.
Die Teilnahme an den Netzwerktreffen ist in der Regel kostenfrei. Für besondere Angebote wird ein Unkostenbeitrag erhoben, der vorab ausgewiesen wird. Es ist keine Mitgliedschaft erforderlich. Informationen und Anmeldungen bei den Gleichstellungsstellen der Stadt Hamminkeln sowie der Stadt Wesel.
Die aktuellen Termine finden Sie unter diesem Link zur Internetseite der Gleichstellungsstelle Hamminkeln.
Öffnungszeiten Gewerbeamt
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
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8:30 - 12:00 Uhr | 8:30 - 12:00 Uhr | 8:30 - 12:00 Uhr | 8:30 - 12:00 Uhr | 8:30 - 12:00 Uhr |
14:00 - 16:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Vor einem Besuch im Rathaus vereinbaren Sie bitte einen Termin.
Preis / Kosten
Gewerbean- und Gewerbeummeldung
a) für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind: 26,00 Euro Gebühr
b) für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 Euro Gebühr
c) für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 Euro Gebühr
Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Wirtschafts-Service-Portal.NRW
Das WSP.NRW ist die zentrale Plattform in NRW, um über 80 Online-Dienste für Gewerbetreibende, Freie Berufe, grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse digital und einfach abzuwickeln.
Weitere Informationen und Online-Anträge finden Sie unter dem folgenden Link: Willkommen im Wirtschafts Service Portal NRW | Service.Wirtschaft.NRW