Gewerbesteuer

Nach § 1 Gewerbesteuergesetz ist die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer. Besteuert wird der im Gewerbebetrieb erwirtschaftete Ertrag. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Hamminkeln festgelegt.

Die Gewerbesteuer wird in einem Vorauszahlungssystem ähnlich der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer erhoben. Die Vorauszahlungen sind nach § 19 Gewerbesteuergesetz jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu leisten.

Verantwortlichkeit

Alfons Awater phone: 02852 88207 phone: 02852 8844207 phone: gewerbesteuer@hamminkeln.de