Nach § 1 Gewerbesteuergesetz ist die Gewerbesteuer eine Gemeindesteuer. Besteuert wird der im Gewerbebetrieb erwirtschaftete Ertrag. Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Hamminkeln festgelegt.
Die Gewerbesteuer wird in einem Vorauszahlungssystem ähnlich der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer erhoben. Die Vorauszahlungen sind nach § 19 Gewerbesteuergesetz jeweils am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu leisten.