Für die Entsorgung der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben erhebt die Stadt Hamminkeln auf der Grundlage ihrer Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (GS-GEA) kostendeckende Gebühren, die alle notwendigen Aufwendungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung und Wartung dieser Anlagen abdecken.