Der EU-einheitliche blaue Parkausweis kann bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkmal aG auf dem Schwerbehindertenausweis) oder bei Blindheit (Merkmal Bl) ausgestellt werden. Zur Beantragung sind eine beidseitige Kopie des gültigen Schwerbehindertenausweises sowie ein aktuelles Passfoto einzureichen.
Weitere Informationen zu einem Behinderten-Parkausweis finden Sie auf der Seite "Parkerleichterungen für Schwerbehinderte" auf dieser Homepage der Stadtverwaltung Hamminkeln.