Baumfällungen im Innenbereich, für die keine Baumschutzsatzung aufgestellt worden ist, sind dann bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen, wenn die betreffenden Bäume das Ortsbild prägen. Das Fällen von Bäumen im Außenbereich ist immer bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Weiterführende Informationen
Kontaktinformationen
- Kreisverwaltung Wesel
- Fachdienste 60 - Naturschutz, Jagd, Fischerei
- Koordinationsbereich - Eingriffsregelung / Artenschutzprüfung
- Reeser Landstraße 31 - 46483 Wesel