Baumschutz

Baumfällungen im Innenbereich, für die keine Baumschutzsatzung aufgestellt worden ist, sind dann bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen, wenn die betreffenden Bäume das Ortsbild prägen. Das Fällen von Bäumen im Außenbereich ist immer bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

Weiterführende Informationen

Kontaktinformationen

  • Kreisverwaltung Wesel
  • Fachdienste 60 - Naturschutz, Jagd, Fischerei
  • Koordinationsbereich - Eingriffsregelung / Artenschutzprüfung
  • Reeser Landstraße 31 - 46483 Wesel

Verantwortlichkeit

Regiebetrieb Bauhof
Hermann Flores phone: 02852 88363 phone: 02852 8844363 phone: hermann.flores@hamminkeln.de
Regiebetrieb Bauhof
Nils Störmer phone: 02852 88362 phone: 02852 8844362 phone: nils.stoermer@hamminkeln.de