Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs

Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung (früher: Abmeldung, Stilllegung oder Löschung).

Dazu legen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und die Kennzeichenschilder vor. Wurde das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen, ist auch die Vorlage des Fahrzeugbriefes erforderlich.

Die Abmeldung eines Fahrzeuges ist im Bürgerbüro Hamminkeln nur möglich, wenn Sie in Hamminkeln gemeldet sind und das Fahrzeug im Kreis Wesel zugelassen ist.

Die Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung werden automatisch über die erfolgte Außerbetriebsetzung informiert.

benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Fahrzeugbrief (Wenn das Fahrzeug vor dem 01.10.2005 zugelassen wurde.)

Preis / Kosten

  • 16,80 Euro

Hinweis: Die Bezahlung der Gebühr ist bar oder mit einer EC-Karte möglich (keine Kreditkarte).

Verantwortlichkeit

Bürgerservice
Kerstin Büning phone: 02852 88203 phone: 02852 8844203 phone: kerstin.buening@hamminkeln.de
Bürgerservice
Britta Gellings phone: 02852 88102 phone: 02852 8844102 phone: britta.gellings@hamminkeln.de
Bürgerservice
Claudia Lötzke phone: 02852 88205 phone: 02852 8844205 phone: claudia.loetzke@hamminkeln.de
Bürgerservice
Astrid Matzke phone: 02852 88105 phone: 02852 8844105 phone: astrid.matzke@hamminkeln.de
Bürgerservice
Erika Tebbe phone: 02852 88204 phone: 02852 8844204 phone: erika.tebbe@hamminkeln.de
Bürgerservice
Celine Uhrich phone: 02852 88104 phone: 02852 8844104 phone: celine.uhrich@hamminkeln.de