Aufstellungsverfahren (Bebauungs- und Flächennutzungsplan)

Das Bauleitplanverfahren für FN-Pläne (Flächennutzungspläne) und B-Pläne (Bebauungspläne) besteht aus einem gestuften, in mehrere Abschnitte aufgeteilten, insgesamt jedoch eine Einheit bildenden, förmlichen Verfahren. 

In einzelnen Verfahrensstufen sind verfahrensleitende Entscheidungen durch den Rat der Stadt erforderlich. Am Ende des Aufstellungsverfahrens steht der rechtsverbindliche Bauleitplan. 

Jeder rechtsverbindliche Bauleitplan kann durch einen Antrag geändert werden. Dieser Antrag muss durch den Rat der Stadt entschieden werden.

benötigte Unterlagen

  • formloser Antrag für Bebauungsplanänderung

Verantwortlichkeit

Bauleitplanung und Tourismusförderung
Martina Bauhaus phone: 02852 88165 phone: 02852 8844165 phone: martina.bauhaus@hamminkeln.de
Bauleitplanung und Tourismusförderung
Manfred Boshuven phone: 02852 88164 phone: 02852 8844164 phone: manfred.boshuven@hamminkeln.de
Bauleitplanung und Tourismusförderung
Carola Kampmann phone: 02852 88163 phone: 02852 8844163 phone: carola.kampmann@hamminkeln.de