Für den Anschluss an öffentliche Entsorgungseinrichtungen und deren Benutzung kann aufgrund der zugehörigen Satzungen der Bürger verpflichtet werden, diese zu nutzen.
Für den Anschluss an öffentliche Entsorgungseinrichtungen und deren Benutzung kann aufgrund der zugehörigen Satzungen der Bürger verpflichtet werden, diese zu nutzen.