Abriss von Gebäuden

Die Beseitigung (Abbruch) eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei, bei

  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 nach §2 Absatz3 BauO NRW 2018
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 Meter
  • baulichen Anlagen ohne Genehmigungsverfahren nach §62 Absatz1 BauO NRW 2018 errichtet oder geändert werden dürfen.  

Für alle anderen Gebäude oder baulichen Anlagen ist der Abbruch nach §62 Absatz 3 BauO NRW2018 einen Monat vorher bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen:

  • freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m -13m (Gebäudeklassen 4 und 5)
  • alle nicht freistehen Gebäude der Gebäudeklassen 2,4,5
  • sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit mehr als 10m Höhe

benötigte Unterlagen

  • Abbruchantrag (Formular)

Preis / Kosten

  • 50,00 - 1.500,00 Euro
  • je nach Größe des Gebäudes

Verantwortlichkeit

Bauordnung
Ramona Hochstrat phone: 02852 88176 phone: 02852 8844176 phone: ramona.hochstrat@hamminkeln.de
Bauordnung
Marion Schlusemann phone: 02852 88275 phone: 02852 8844275 phone: marion.schlusemann@hamminkeln.de
Bauordnung
Brigitte Gerding phone: 02852 88177 phone: 02852 8844177 phone: brigitte.gerding@hamminkeln.de