Die Beseitigung (Abbruch) eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage ist genehmigungsfrei, bei
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklasse 1-3 nach §2 Absatz3 BauO NRW 2018
- sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von bis zu 10 Meter
- baulichen Anlagen ohne Genehmigungsverfahren nach §62 Absatz1 BauO NRW 2018 errichtet oder geändert werden dürfen.
Für alle anderen Gebäude oder baulichen Anlagen ist der Abbruch nach §62 Absatz 3 BauO NRW2018 einen Monat vorher bei der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen:
- freistehende Gebäude mit einer Höhe ab 7m -13m (Gebäudeklassen 4 und 5)
- alle nicht freistehen Gebäude der Gebäudeklassen 2,4,5
- sonstige Anlagen, die keine Gebäude sind, mit mehr als 10m Höhe
benötigte Unterlagen
- Abbruchantrag (Formular)
Preis / Kosten
- 50,00 - 1.500,00 Euro
- je nach Größe des Gebäudes