Abfallgemeinschaft

Die Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hamminkeln beinhaltet die Möglichkeit, Abfallgemeinschaften zu gründen. Auf Antrag können sich Eigentümer dicht benachbarter, zu Wohnzwecken genutzter Grundstücke zu einer Abfallgemeinschaft zusammenschließen. Die Stadtverwaltung muss der Abfallgemeinschaft zustimmen. Die Bemessungsgrundlage für das zur Verfügung gestellte Gefäßvolumen richtet sich nach der Anzahl der Personen einer Abfallgemeinschaft.

Abfallgemeinschaften können sowohl für das graue, als auch für das grüne/blaue Gefäß beantragt werden. Die als Abfallgemeinschaft zugelassenen Grundstückseigentümer haften gegenüber der Stadt im Hinblick auf die zu zahlende Abfallgebühr als Gesamtschuldner im Sinne des §§ 421 ff. BGB.

Ansprechpartner:

  • Bürgerbüro (Zimmer 4)
  • Brüner Str. 9, 46499 Hamminkeln
  • Telefon: (02852) 88 160 oder (02852) 88 103
  • Fax: (02852) 88 213
  • Öffnungszeiten