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7.7 Satzung über die Erweiterung der Entwässerungssatzung und der Beitragssatzung und Gebührensatzung

Satzung über die Erweiterung des Geltungsbereiches der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln vom 22. Juni 1995

§ 1

Die Entwässerungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hamminkeln gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für die Grundstücke Gemarkung Weselerwald Flur 2 Flurstücke 146 und 147 in der Gemeinde Schermbeck.

§ 2 Inkrafttreten

 

 

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