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6.5 Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofswesen und Bestattungswesen
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofswesen und Bestattungswesen vom 19.02.2021
§ 1
Für die Benutzung der Kommunalfriedhöfe und seiner Bestattungseinrichtungen werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich im Einzelnen nach dem Gebührentarif, der Bestandteil dieser Gebührenordnung ist.
Für Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, wird ein Entgelt erhoben, dessen Höhe nach dem Leistungsaufwand und Fremdleistungen zu bemessen ist.
§ 2
Benutzer und zahlungspflichtig ist grundsätzlich diejenige Person, die das Nutzungsrecht an einer Grabstelle erwirbt bzw. deren Rechtsnachfolger. Darüber hinaus ist zahlungspflichtig, wer gebührenpflichtige Handlungen beantragt oder Einrichtungen und Dienstleistungen des Friedhofsträgers in Anspruch nimmt.
§ 3
Die Gebühren sind spätestens einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides zu zahlen.
§ 4
Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.03.2021 in Kraft.
Gebührentarif zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Hamminkeln:
A) Erwerb des Nutzungsrechts bzw. eines Ruherechts
Nutzungszeit bzw. Ruhezeit für die Gräberarten 1.1, 1.3, 2.1, 3.1, 3.2, 4.1, 4.2 = 25 Jahre
Nutzungszeit für die Gräberarten 1.2, 2.2 = 15 Jahre
1. | Wahlgrabstelle | |
1.1 | für Kinder über fünf Jahre und Erwachsne | 1.368,00 € |
1.2 | für Kinder bis fünf Jahre einschließlich Tot- und Fehlgeburten | 709,00 € |
1.3 | für Urnengrab (bis zu vier Stellen) | 802,00 € |
2. | Reihengrabstelle | |
2.1 | für Kinder über fünf Jahre und Erwachsene | 1.218,00 € |
2.2 | für Kinder bis fünf Jahre einschließlich Tot- und Fehlgeburten | 612,00 € |
3. | Rasengrabstelle (mit Grabplatte) einschließlich Rasenpflege über die Nutzungszeit | |
3.1 | für Kinder über fünf Jahre und Erwachsene | 1.740,00 € |
3.2 | für Urnengrab (bis zu zwei Stellen) | 901,00 € |
4. | Rasengrabstelle (anonym, ohne Grabplatte) einschließlich Rasenpflege über die Nutzungszeit | |
4.1 | für Kinder über fünf Jahre und Erwachsene | 1.699,00 € |
4.2 | für Urnengrab (eine Stelle) | 766,00 € |
B) Benutzung der Friedhofsgebäude
1.1 | Leichenhallenbenutzung, erster Tag | 193,00 € |
1.2 | Leichenhallenbenutzung, je Folgetag | 121,00 € |
2.1 | Leichenhallenbenutzung nur für eine Trauerfeier | 137,00 € |
2.2 | Leichenhallenbenutzung nach der Bestattung für seelsorgerische Betreuung | 113,00 € |
3.1 | Aufbewahrung eines Toten, der nicht auf einem der Kommunalfriedhöfe in Hamminkeln beigesetzt wird, erster Tag | 153,00 € |
3.2 | Aufbewahrung eines Toten, der nicht auf einem der Kommunalfriedhöfe in Hamminkeln beigesetzt wird, je Folgetag | 105,00 € |
C) Bestattungsgebühren (einschließlich Öffnen und Schließen des Grabes)
1.1 | für eine Grabstelle für Kinder über fünf Jahre und Erwachsene | 596,00 € |
1.2 | für eine Grabstelle für Kinder bis fünf Jahre einschließlich Tot- und Fehlgeburten | 347,00 € |
1.3 | für eine Urnengrabstelle | 295,00 € |
D) Beisetzung auf dem Aschestreufeld (einschließlich Verstreuung, Bereitstellung und Unterhaltung der Anlage)
1.1 | Verstreuung der Asche einer verstorbenen Person | 290,00 € |
E) Verlängerung des Nutzungsrechts pro Jahr
1.1 | für eine Wahlgrabstelle gemäß A) 1.1 | 52,00 € |
1.2 | für eine Wahlgrabstelle gemäß A) 1.2 | 45,00 € |
1.3 | für eine Wahlgrabstelle gemäß A) 1.3 | 30,00 € |
1.4 | für eine Rasengrabstelle gemäß A) 3.1 | 68,00 € |
1.5 | für eine Rasengrabstelle gemäß A) 3.2 | 35,00 € |
F) Rückgabe des Nutzungsrechts
Bei Wahlgrabstellen und unter Beachtung des § 16 Absatz 9 der Friedhofssatzung erfolgt auf
Antrag bei Rückgabe des Nutzungsrechts je vollem Verkürzungsjahr eine Erstattung von 50 % der für den Erwerb oder die Verlängerung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühr.
G) Ausgrabung und Umbettung sowie Urnenumsetzung
1.1 Für das Ausgraben ohne Wiederbeisetzung auf demselben Friedhof oder für eine Umbettung auf demselben Friedhof (ohne Kosten für einen etwa notwendigen neuen Sarg) wird nur ein Grundbetrag festgesetzt. Ergänzend zu diesem Grundbetrag werden die entstehenden Kosten im Wege einer Kostenerstattung erhoben.
Grundbetrag 392,00 €
1.2 Ausgraben bzw. Umsetzen einer Urne 375,00 €
H) Verwaltungsgebühr für die Genehmigung einer Grabeinfassung und/oder eines Grabmals einschl. Nutzungsgebühr für Standsicherheitskontrollen
1.1 | Genehmigung für das Erstellen einer Grabeinfassung und/oder Liegestein bzw. Grabplatte | 39,00 € |
1.2 | Genehmigung für das Errichten eines stehenden Grabmals, mit oder ohne Grabeinfassung | 166,00 € |