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5.2 Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder
Gebührensatzung für die Benutzung der Bäder der Stadt Hamminkeln
§ 1 Höhe der Gebühren
Für die Benutzung des Freibades Dingden und des Hallenbades Hamminkeln gelten folgende Entgelte:
1. Einzelkarten
Erwachsene | 3,00 € |
---|---|
Warmbadetag Hallenbad | 4,00 € |
Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren | 1,50 € |
Auszubildende. Studenten, | |
Warmbadetag | 2,50 € |
2. Geldwertkarten
Erwachsene | Wert | Zahlpreis |
---|---|---|
10 Eintritte | 30,00 € | 25,00 € |
Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren | ||
Auszubildende, Studenten | ||
10 Eintritte | 15,00 € | 12,00 € |
3. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres erhalten freien Eintritt. Der Zutritt zu den Bädern ist jedoch nur in Begleitung Erwachsener oder Jugendlicher über 15 Jahren gestattet.
4. Für Arbeitslose, Schwerbehinderte mit einer Erwerbsminderung ( MdE, GdB) von 50 % und mehr, Hilfeempfänger nach dem SGB XII und deren hilfsbedürftigen Familienangehörige gelten die Eintrittsgelder für Schüler, Jugendliche unter 16 Jahren, Auszubildende und Studenten. Für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit einer Erwerbsminderung von 50 % und mehr, die eigenständig die Bäder nicht nutzen können, ist der Eintritt frei. Ein entsprechender Nachweis ist dem Badepersonal gegenüber zu erbringen.
5. Personen, die morgens in der Zeit von 07.15 Uhr bis 08.00 Uhr das Hallenbad und von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr das Freibad benutzen, zahlen einheitlich den Eintrittspreis für Schüler, Jugendliche etc.
6. Für die Durchführung von Kursangeboten (z.B. Aqua-Fitness) über 10 Stunden ist ein Grundpreis von 25,00 € und ein Eintrittsgeld in Höhe der regulären Eintrittsgebühr zu entrichten.
7. Für das Freibad Dingden wird für den Zeitraum 30.06.2014 bis 31.08.2014 eine Saisonkarte eingeführt. Der Kaufpreis für Erwachsene beträgt 45,00 € und für Kinder 20,00 €.
§ 2 Gültigkeit der Eintrittskarten
Token berechtigen zum einmaligen Eintritt. Mehrfachkarten in Form einer Geldwertkarte werden bei Betreten des Bades in Höhe eines Einzeleintrittswertes gemäß § 1 Ziffer 1 entwertet.
§ 3 Sonderregelungen für Schulen
Für Schülerinnen und Schüler der Schulen in der Stadt Hamminkeln wird kein Entgelt erhoben, wenn der Besuch der Bäder im Rahmen des Unterrichts erfolgt. Auswärtige Schulen zahlen 50 % der üblichen Gebühren.
§ 4 Erstattung der Gebühren
Bei Verlust der Token oder Geldwertkarten wird kein Ersatz geleistet. Personen, die des Bades verwiesen werden und denen die Benutzung der Bäder untersagt wird, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 15.05.2014 in Kraft. § 1 Ziffer 7 tritt am 01.09.2014 außer Kraft.
Mit Wirkung vom gleichen Tag tritt entgegenstehendes Ortsrecht außer Kraft.