Inhalt

1.3 Zuständigkeitsordnung

Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Hamminkeln

 1.) Haupt- und Finanzausschuss – HFA

1. Zur Beratung

1.1  Alle Angelegenheiten, die dem Rat gesetzlich oder durch Satzung vorbehalten sind, soweit nicht ein Fachausschuss zuständig ist oder der Rat direkt entscheidet

1.2  Alle Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen, die dem Rat zur Entscheidung vorzulegen sind, insbesondere die Übernahme freiwilliger Aufgaben, soweit nicht ein Fachausschuss zuständig ist

1.3 Abschließende Vorberatung von Abgabesatzungen

1.4 Abschließende Vorberatung sonstiger ortsrechtlicher Vorschriften, soweit nicht ein Fachausschuss zuständig ist

1.5 Haushaltssatzungen und Haushaltspläne einschließlich der Anlagen

1.5.1 Investitionsprogramm und Finanzplan

1.5.2 Stellenplan

1.6  Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Einführung neuer Steuerungsmodelle, der Privatisierung von Aufgaben, der wirtschaftlichen Betätigung

1.7  Maßnahmen und Handlungsempfehlungen im Rahmen der lokalen Agenda 21

1.8   Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen, Zuwendungen und Beihilfen

1.9  Alle kulturellen Angelegenheiten der Stadt

1.10  Bodenmanagement

1.11  Erwerb, Veräußerung, Tausch von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten und Überlassung zur Nutzung stadteigenen bebauten und unbebauten Grundvermögens bei Rechtsgeschäften von einem Wert über 25.000 €. Bei Rechtsgeschäften mit Vereinbarungen über wiederkehrende Leistungen bemisst sich die Wertgrenze nach dem Wert, der sich über die gesamte Laufzeit aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt.

1.12  Festlegung von Abrechnungsgebieten und Beschlussfassung über die Fertigstellung von Erschließungsanlagen.

1.13   Durchführung von außerplanmäßigen  Maßnahmen  bei Beträgen über 25.000 €, ggfls. nach Vorberatung im Fachausschuss. Bei Rechtsgeschäften mit Vereinbarungen über wiederkehrende Leistungen bemisst sich die Wertgrenze nach dem Wert, der sich über die gesamte Laufzeit aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt

2.   Zur Entscheidung

2.1  Angelegenheiten, die dem Haupt- und Finanzausschuss durch Gesetz oder Satzung übertragen sind

2.2 Zweifelsfälle über die Zuständigkeit eines Fachausschusses und Angelegenheiten, die von entscheidungsbefugten Fachausschüssen an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen werden

2.3  Genehmigung zur Führung des Stadtwappens

2.4 Genehmigung von Dienstreisen der Mitglieder des Rates und der Ausschüsse des Rates, soweit diese länger als einen Tag dauern

2.5 Erwerb von Mitgliedschaften zu Vereinen, Verbänden und Organisationen

2.6 Klageerhebung vor Arbeits- und Verwaltungsgerichten sowie ordentlichen und sonstigen Gerichten und gerichtliche und außergerichtliche Vergleiche bei einem Streitwert von 5.000,-- bis 50.000,-- € mit Ausnahme der Unterhaltsklagen nach dem SGB XII.

2.7  Zuschüsse, Zuwendungen und Beihilfen im Rahmen der Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 50.000,-- €, soweit diese Zuständigkeit nicht einem Fachausschuss übertragen ist

2.8 Stundung von Geldforderungen bei Beträgen über 50.000,-- € oder einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren.

2.9  Niederschlagung von Geldforderungen bei Beträgen über 50.000,-- € .

2.10  Erlass von Geldforderungen bei Beträgen über 5.000,-- € bis einschl. 50.000,-€.

2.11 Erwerb, Veräußerung, Tausch von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten und Überlassung zur Nutzung stadteigenen bebauten und unbebauten Grundvermögens bei Rechtsgeschäften von 10.000 € bis 25.000 € im Rahmen des Haushaltsplanes. Bei Rechtsgeschäften mit Vereinbarungen über wiederkehrende Leistungen bemisst sich die Wertgrenze nach dem Wert, der sich über die gesamte Laufzeit aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt.

2.12  Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO nach Maßgabe der Hauptsatzung

2.) Rechnungsprüfungsausschuss – RPA

1. Zur Beratung

1.1   Alle Angelegenheiten, die dem Rechnungsprüfungsausschuss durch Gesetz übertragen sind

1.2  Vergabeordnung

1.3   Rechnungsprüfungsordnung

2.  Zur Entscheidung

2.1 Beschlussfassung über vertraulich zu behandelnde Berichtsteile des Schlussberichtes des RPA gemäß § 101 Abs. 3 Satz 4 GO NW

3.) Umlegungsausschuss

Aufgaben sind gesetzlich festgelegt.

4.) Ausschuss für Soziales, Generationen, Bildung und Sport

1.  Zur Beratung

1.1 Haushaltsplan, soweit die Produktbereiche 3 und 5 bis 8 berührt sind

1.2 Festsetzung und Änderung von Schuleinzugsbereichen

1.3 Schul- und Schulbauangelegenheiten

1.4 Gründung, Auflösung und Änderung von Schulen und schulischen Einrichtungen

1.5 Ausübung des Vorschlagsrechts des Schulträgers gemäß § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Schulleitungsstelle

1.6 Erwachsenenbildung, VHS

1.7 Aufgaben auf dem Gebiet der Jugendhilfe und der sozialen Sicherung

1.8 Seniorenangelegenheiten

1.9 Vorhaben zur Errichtung von Sportanlagen, Freizeitzentren, Jugendeinrichtungen, sozialen Einrichtungen etc.

1.10  Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zuwanderung und Integration ausländischer Bürger

1.11 Angelegenheiten nach dem Landespflegegesetz

1.12  Gleichstellungsfragen, soweit es sich nicht um Personalangelegenheiten handelt

1.13 ortsrechtliche Vorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses

1.13.1  mit Auswirkungen auf die Abgaben dem HFA und Rat empfehlend

1.13.2 ohne Auswirkungen auf die Abgaben dem Rat unmittelbar empfehlend

2. Zur Entscheidung

2.1  Zuwendungen, Zuschüsse und Beihilfen im Rahmen der hierüber erlassenen Richtlinien

2.2 Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der gemeindlichen Sportplatzanlagen einschließlich der Turnhallen, Schwimmbäder und Jugendeinrichtungen

2.3 Allgemeine Sportförderung durch Zusammenarbeit mit den Schulen, Sportvereinen und anderen Jugendorganisationen

5.) Feuerschutzausschuss - FSchA

1. Zur Beratung

1.1 Haushaltsplan, soweit der Produktbereich 2 berührt ist

1.2 Feuerschutzangelegenheiten

1.3 Angelegenheiten des Rettungsdienstes

1.4 Durchführung von außerplanmäßigen  Maßnahmen in Feuerschutzangelegenheiten bei Beträgen über 25.000 €. Bei Rechtsgeschäften mit Vereinbarungen über wiederkehrende Leistungen bemisst sich die Wertgrenze nach dem Wert, der sich über die gesamte Laufzeit aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt

6.) Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung - UPlA

 1. Zur Beratung

1.1 Haushaltsplan, soweit die Produktbereiche 9 und 14 berührt sind.

1.2 Aufstellungsbeschlüsse und  abschließende Beschlüsse im Flächennutzungsplanverfahren und abschließende Satzungsbeschlüsse auf der Grundlage des Baugesetzbuches einschl. aller Abwägungsbeschlüsse des gesamten Bauleitplanverfahrens.

1.3 Umsetzung des Stadtmarketingkonzeptes

1.4 Entwurfsplanungen für Straßen, Wege, Plätze und Gewässer

1.5 Verkehrsplanungen mit konzeptionellem Inhalt

1.6 Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Wasserreinhaltung

1.7 Begrünungs- und Aufforstungsmaßnahmen auch im Zusammenhang des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich Vorhaben Dritter

1.8 Planungsangelegenheiten Dritter nach sonstigen Rechtsvorschriften einschl.Vertragsangelegenheiten

1.9 Fragen des ÖPNV

1.10 Ansiedlung von Gewerbebetrieben

1.11 Sonstige allgemeine Angelegenheiten der Wirtschaftsförderung

1.12 Angelegenheit zur Förderung des Tourismus

 

2. Zur Entscheidung

2.1 Beschlüsse zur Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Beteiligung der Behörden und zur öffentlichen Auslegung

2.2 Flächenmäßige verkehrsregelnde Maßnahmen im Sinne des § 45 StVO

2.3  Straßenbenennungen

7.) Bauausschuss – BA

1. Zur Beratung

1.1 Haushaltsplan, soweit die Produktbereiche 1, 11 bis 13 berührt sind

1.2 Grundsatzfragen des Gebäudemanagements

1.3 Grundsatzfragen der Abwasserbeseitigung

1.4 Grundsatzfragen der Abfallbeseitigung

1.5 Energiewirtschaftliche Fragen

1.6 Gestaltung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich, ggfls. nach Vorberatung im Fachausschuss im Rahmen der bereitgestellten Haushaltsmittel bei Beträgen über 500.000 € bzw. außerplanmäßig bei Beträgen über 25.000 €. Bei Rechtsgeschäften mit Vereinbarungen über wiederkehrende Leistungen bemisst sich die Wertgrenze nach dem Wert, der sich über die gesamte Laufzeit aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt

1.7 ortsrechtliche Vorschriften aus dem Zuständigkeitsbereich des Ausschusses

1.7.1 mit Auswirkungen auf die Abgaben dem HFA und Rat empfehlend

1.7.2 ohne Auswirkungen auf die Abgaben dem Rat unmittelbar empfehlend

2. Zur Entscheidung

2.1 Gestaltung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbaubereich, ggfls. nach Vorberatung im Fachausausschuss bei Beträgen von 25.000 € bis 500.000 €, soweit nicht ein anderer Fachausschuss zuständig ist. Bei Rechtsgeschäften mit Vereinbarungen über wiederkehrende Leistungen bemisst sich die Wertgrenze nach dem Wert, der sich über die gesamte Laufzeit aus der vertraglichen Vereinbarung ergibt

8.) Wahlausschuss

2.  Zur Entscheidung

2.1  Aufgaben nach dem KWahlG und der KWahlO

9.) Wahlprüfungsausschuss

 1. Zur Beratung

1.1 Vorprüfung der Einsprüche und Gültigkeit der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl gemäß § 40 KWahlG und § 66 KWahl

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