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Stadtplanung/ Bauleitplanung

Stadtplanung steht für die räumliche Planung auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Der Stadtplanung fällt die Aufgabe zu, die räumliche Entwicklung einer Gemeinde zu lenken, vor allem ihre bauliche Entwicklung mit Hilfe von Bauleitplänen im positiven Sinne zu beeinflussen. In der Regel werden dazu gesamtstädtische Entwicklungskonzepte, aber auch fachspezifische Konzepte (z. B. Einzelhandelskonzept) aufgestellt und entsprechende Entwicklungsziele definiert.

In der Bauleitplanung werden diese Ziele in eine Rechtsform gebracht. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Die Beschlüsse hierfür fasst der Rat der Stadt Hamminkeln.

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