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Ratsmitglieder

Die Mitglieder des Rates sind ehrenamtlich tätig und werden auf fünf Jahre von den Bürgern gewählt.

Nach Maßgabe der Gemeindeordnung NRW ist der Rat für alle Angelegenheiten der Kommunalverwaltung zuständig (sogenannte Allzuständigkeit des Rates). Jeder hat das Recht sich einzeln oder gemeinsam mit anderen mit Anregungen und Beschwerden an den Rat zu wenden.

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