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Lärmaktionsplanung

Mit der aktuellen vierten Stufe der Lärmaktionsplanung ist die Stadt Hamminkeln gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) erstmalig verpflichtet, einen Lärmaktionsplan hinsichtlich des Straßenverkehrslärm aufzustellen.

Für die Lärmaktionsplanung der Schienenwege hingegen ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Hier wird eine separate Untersuchung vorgenommen, sodass der Schienenlärm kein Bestandteil der vorliegenden Untersuchung ist.

Mit der Umgebungslärmrichtlinie wurde von der Europäischen Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Minderung des Umgebungslärms aufgestellt. Diese EG-Richtlinie ist durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt worden.
Basis der Planung ist die auf Grundlage des Artikels 7 der Richtlinie 2002/49/EG vom LANUV zuletzt erarbeitete Lärmkartierung, die Ende Oktober 2022 abgeschlossen wurde. Diese besteht aus grafischen Darstellungen (Lärmkarten) und Erläuterungen. Die den Lärmkarten zugrundeliegenden Verkehrsbelastungsdaten resultieren dabei aus der Fortschreibung/ Hochrechnung der Ergebnisse der bundesweiten Verkehrszählungen aus dem Jahr 2015 und der temporären Messungen 2016 bis 2019 auf das Jahr 2019.

Die Lärmkarten der vierten Runde wurden mit den neuen EU-weit einheitlichen Berechnungsverfahren sowie den o.g. Belastungsdaten berechnet. Die Verkehrsmengen wurden entsprechend angepasst, damit die Lärmkarten nicht durch die Corona-Situation verfälscht werden.
Für die Festlegung, wie tiefgreifend die Lärmaktionsplanung angelegt wird, ist die jeweilige Gemeinde oder Stadt zuständig. Die vergleichsweise hohen Auslösewerte der Lärmaktionsplanung orientieren sich in NRW vor allem an der Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen.
Eine notwendige Priorisierung von Maßnahmen soll in Abwägung von der Größe des betroffenen Gebiets, der Anzahl der betroffenen Personen sowie der Höhe der Lärmbelastung (gesundheitliche Risiken, erhebliche Belästigungen etc.) erfolgen. Da die Kartierung alle fünf Jahre überarbeitet wird, sollen die gewonnenen Ergebnisse daraus verwertet und die Lärmaktionsplanung langfristig weiter vertieft werden.

In der Lärmaktionsplanung ist insbesondere der Schutz "ruhiger Gebiete" vorzusehen. Darüber hinaus ist die Öffentlichkeit gemäß § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch bei der Fortschreibung der Planung mit einzubeziehen.


In der 21. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung der Stadt Hamminkeln am 21.03.2024 (Vorlage 2024/0034), wurde die Thematik sowie der Entwurf der Lärmaktionsplanung für die Stadt Hamminkeln vorgestellt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) fand vom 22.05.2024 bis zum 25.06.2024 statt.
Die Ergebnisse der Beteiligung wurden in den Bericht unter Kapitel 7 „Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung“ eingearbeitet.

Der Lärmaktionsplan ist am 03.07.2024 durch den Rat der Stadt Hamminkeln beschlossen worden.
Die Lärmaktionsplanung der Stadt Hamminkeln finden Sie im Downloadbereich unten auf dieser Seite.

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