Inhalt
Inklusion
Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz hat das Land NRW den Auftrag der VN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemeinen Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung soll grundsätzlich immer ein Platz an einer allgemeinen Schule angeboten werden. Daher können Sie sich als Eltern direkt an die Schule in Wohnortnähe wenden. In Absprache mit der Stadt Hamminkeln als zuständigen Schulträger wird gemeinsam mit der Schulleitung eine entsprechende Aufnahme erörtert.
Eltern sollen jedoch für ihr Kind auch weiter die Förderschule wählen können.
Folgende Kontaktpersonen stehen bei Fragen zur Verfügung:
Grundschulen:
Schulleitung der Grundschule Mehrhoog
Julia Sartingen
Telefon: 02857 2930
Gesamtschule:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat zwecks Terminabsprache. Sonderpädagogische Fachkräfte können Sie entsprechend beraten.