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Baugrundstück für Mehrfamilienhausbebaung im Ortsteil Dingden/ Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“

Die Stadt Hamminkeln bietet eine größere Baufläche für Mehrfamilienhausbebauung im Ortsteil Dingden, Baugebiet „Alter Sportplatz Ringstraße“, gegen Gebot zum Erwerb an. Der Bebauungsplan 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. BO8 „Friedhof/Sportplatz“ ist durch Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses am 24.02.2023 rechtsverbindlich geworden.

Die Stadt Hamminkeln schreibt eine größere Baufläche für Mehrfamilienhausbebauung öffentlich zum Erwerb aus:

Das Grundstück Gemarkung Dingden Flur 8 Flurstück 1352, groß 5.167 qm, ist im Liegenschaftskataster-Plan (siehe Downloadbereich unten) gekennzeichnet. Gemäß der Festsetzung des Bebauungsplans sind bis zu acht Wohneinheiten je Gebäude zulässig. Eine dreigeschossige Bebauung ist vorgegeben, die maximale Firsthöhe beträgt 11,5 m. Als Lärmminderungsmaßnahme ist an der südlichen Grundstücksgrenze eine 2,0 m hohe Schallschutzwand auf der Baufläche zu errichten und zu unterhalten.

Zusätzlich wird grundstücksvertraglich vorgegeben, dass das Grundstück innerhalb von fünf Jahren zu bebauen ist.

Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, dem Vermessungsplan, dem Bebauungsplan und dem Entwurf der Straßenausbauplanung liegen dieser Ausschreibung bei.

Der Grundstückskaufpreis beträgt für das Flurstück 1352, groß 5.167 qm, 280,45 € pro qm (einschließlich der Ablösung des Kanalanschlussbeitrags 7,45 € pro qm) als Mindestgebot.

Der geforderte Mindestpreis versteht sich zuzüglich des später über entsprechende Beitragsbescheide festzusetzenden Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und/oder Beiträge von Versorgungsunternehmen.

Ein Anteil von 30 % bis 50 % öffentlich gefördertem Wohnraum, bezogen auf die projektierte Wohnfläche auf dem gesamten Flurstück 1352, ist vorgegeben. Die Bewerber müssen sich hierzu verbindlich erklären.

Eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „max. 8 Wohnungen je Gebäude“ auf „max. 9 Wohnungen“ wird in Aussicht gestellt, sofern im betreffenden Gebäude die geforderte Errichtung öffentlich geförderten Wohnraums umgesetzt wird.

Die Stadt Hamminkeln bittet Investoren um schriftliche Erwerbsangebote für die angebotene Baufläche im Neubaugebiet auf dem ehemaligen Sportplatz an der Ringstraße in Dingden. Ausdrücklich sind auch Bewerbungen von Investorengruppen oder Bauherrengemeinschaften für die gesamte Baufläche erwünscht. In der Bewerbung müssen die Bewerber aber eindeutig benannt werden.

Die Bewerbungen sollen außer dem konkreten Kaufpreisangebot auch Erläuterungen zur geplanten Bebauung und Nutzung enthalten. Auch hierzu soll in der Bewerbung Stellung genommen werden. Das Kaufpreisangebot und weiteren Erläuterungen werden in die Bewertung der Bewerbungen einbezogen.

Über die Vergabe des Bauplatzes wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Weitere Ratssitzungen im zweiten Halbjahr 2024 finden voraussichtlich am 10.10.2024 beziehungsweise am 05.12.2024 statt. Eingehende Bewerbungen werden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung und dem Rat der Stadt zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt.

Um den Sachverhalt fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen spätestens vier Wochen vor den genannten Terminen (also bis 12.09.2024 beziehungsweise bis 07.11.2024) erbeten.

Mit Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln soll der Grundstückskaufvertrag im Anschluss zur Beurkundung vorbereitet werden.

Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.

Fragen zur Bebauungsplanung und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164.

Bewerbungen um den Bauplatz werden erbeten an:

Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9
46499 Hamminkeln

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Baugrundstück im Ortsteil Hamminkeln/ Lilienweg

Das Grundstück Gemarkung Hamminkeln Flur 29 Flurstück 104 gelegen am Lilienweg in Hamminkeln, wurde bislang als Fläche für einen öffentlichen Spielplatz genutzt. Diese Nutzung wurde zwischenzeitlich aufgegeben. Durch das nunmehr abgeschlossene Bebauungsplan-Verfahren 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Minkelsches Feld“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ist das Grundstück nunmehr planerisch als Wohnbaufläche dargestellt.

Die Stadt Hamminkeln bietet dieses Baugrundstück Gemarkung Hamminkeln Flur 29 Flurstück 104, groß 765 qm, gegen Höchstgebot öffentlich zum Erwerb an.

Der Bauplatz ist eingeschossig zu bebauen, die Firsthöhe beträgt maximal 9,0 m. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Bebauungsplan im Downloadbereich.

Die Mindest-Kaufpreisforderung der Stadt beträgt 200,00 € pro qm, bei 765 qm somit 153.000,00 €. Der satzungsgemäße Kanalanschlussbeitrag ist hierin enthalten. Beiträge oder Kosten von Versorgungsunternehmen sind dagegen nicht enthalten.

Die Stadt Hamminkeln schreibt bei der Veräußerung des Baugrundstücks vor, dass der Bauplatz innerhalb von fünf Jahren zu bebauen ist und innerhalb von zehn Jahren nicht, beziehungsweise nur mit Zustimmung der Stadt, weiterveräußert werden darf. Diese Bedingungen werden durch Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten der Stadt bei Verkauf des Grundstücks im Grundbuch gesichert.

Die Stadt Hamminkeln bittet Bauwillige um schriftliche Bewerbungen um den Erwerb des Baugrundstücks mit verbindlicher Angabe des Kaufpreisangebots. Über die Vergabe der Bauplätze wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Um die Sachverhalte fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen erbeten bis zum Mittwoch, 28. August 2024 (Eingang bei der Stadt).

In die Bewerbung sollen außer dem Kaufpreisangebot auch Angaben zur Person (Alter, Familienstand, Beruf) sowie zum beabsichtigen Bauvorhaben (Selbstbezug oder Vermietung) einfließen.

Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.

Fragen zum Bebauungsplan und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164.

Bewerbungen um das Baugrundstück werden also bis zum 28.08.2024 (Eingang bei der Stadt) erbeten an:

Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9
46499 Hamminkeln

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Baugrundstück im Ortsteil Wertherbruch/ Siemensweide

Die Stadt Hamminkeln bietet ein Baugrundstück, groß 650 qm, im Ortsteil Wertherbruch, Baugebiet „Siemensweide“, zum Erwerb an.

Der Bebauungsplan Nr. 3 „Siemensweide“ im Ortsteil Wertherbruch ist rechtswirksam, die Erschließung (Kanalisation und Baustraße) ist gesichert, das Grundstück ist also baureif. Bei dem Bauplatz Gemarkung Wertherbruch Flur 4 Flurstück 336, groß 650 qm, handelt es sich um ein eingeschossig bebaubares Baugrundstück für eine Einfamilienhausbebauung.

Der Kaufpreis beträgt 65.852,61 € (für Grund und Boden 92,00 € pro qm, zuzüglich Kanalanschlussbeitrag 6,84 € pro qm, zuzüglich Beitrag Wasserversorgung 1.606,61 €). Der genannte Preis versteht sich zuzüglich des Erschließungsbeitrags für die Straßenerschließung und Beleuchtungserstellung sowie zuzüglich aller Kosten und/oder Beiträge von Versorgungsunternehmen. Der Kaufpreis ist fällig und zahlbar innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages.

Als Bedingungen beim Erwerb des Bauplatzes sind eine Bebauungsverpflichtung (innerhalb von fünf Jahren), eine Veräußerungsbeschränkung (innerhalb von zehn Jahren) und eine Verpflichtung zum Selbstbezug (über mindestens zehn Jahre) zu akzeptieren.

Die Stadt Hamminkeln bittet Bauwillige um schriftliche Bewerbungen um den Erwerb des Baugrundstückes im Neubaugebiet „Siemensweide“ in Wertherbruch.

Die Entwicklung des Baugebiets „Siemensweide“ in Wertherbruch dient der Deckung des örtlichen Bedarfs. Bewerber haben daher ihre Herkunft oder Verbundenheit mit dem Ortsteil Wertherbruch darzulegen.
Das kommunale Baugrundstücksangebot soll insbesondere junge Familien oder Paare, gerne mit Kindern und bisher ohne eigenen Grundbesitz, ansprechen. Bewerbungen sollen deshalb persönliche Angaben zu Alter, Familienstand, Kindern und Beruf der Bewerber enthalten, sowie zur Frage Stellung nehmen, ob bereits Grundbesitz vorhanden ist. Um eine mögliche größere Anzahl Bewerbungen vergleichbar zu machen, werden ferner Auskünfte zu etwaigem sozialem Engagement der Bewerber erbeten.

Über die Vergabe des Bauplatzes wird letztlich der Rat der Stadt Hamminkeln entscheiden. Weitere Ratssitzungen im zweiten Halbjahr 2024 finden voraussichtlich am 10.10.2024 beziehungsweise am 05.12.2024 statt. Eingehende Bewerbungen werden dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung und Rat der Stadt zur Entscheidung über die Vergabe vorgelegt.

Um den Sachverhalt fristgerecht den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorlegen zu können, werden die Bewerbungen spätestens vier Wochen vor den genannten Terminen (also bis 12.09.2024 beziehungsweise bis 07.11.2024) erbeten. Mit Zustimmung des Rates der Stadt Hamminkeln soll der Grundstückskaufvertrag im Anschluss zur Beurkundung vorbereitet werden.

Fragen beantwortet gerne die Liegenschaftsabteilung der Stadt Hamminkeln, Herr Reich, Tel. 02852/88-162, oder Frau Reich, Tel. 02852/88-262.

Fragen zum Bebauungsplan und zur Bebaubarkeit beantwortet die Planungsabteilung der Stadt, Herr Boshuven, Tel. 02852/88-164.

Bewerbungen um das Baugrundstück werden also erbeten an:

Stadt Hamminkeln
Der Bürgermeister
Fachdienste 23 – Abteilung Liegenschaften
Brüner Straße 9
46499 Hamminkeln

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