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Grundsteuer C
Die Stadt Hamminkeln erhebt die Grundsteuer C für mit Stichtag 01.01.2025 unbebaute baureife Grundstücke.
Es gilt ein im Rahmen der Hebesatzsatzung festgelegter gesonderter Hebesatz, der laut Ratsbeschluss vom 10.10.2024 das 5-fache des Grundsteuer B - Satzes betragen soll. Die im Weiteren aufgeführten städtebaulichen Gründe treffen für das gesamte Stadtgebiet zu. Eine Beschränkung des gesonderten Hebesatzes auf einen Gemeindeteil erfolgt demnach nicht.
Die konkreten Hebesätze werden voraussichtlich in der Ratssitzung am 29.01.2025 beschlossen und der Versand der Steuerbescheide ist für Anfang März vorgesehen.
Mit der Einführung der Grundsteuer C durch die Stadt Hamminkeln soll die Möglichkeit geschaffen werden, baureife Grundstücke für eine Bebauung zu Wohn- bzw. Gewerbezwecken zu mobilisieren.
„Baureife Grundstücke" sind unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 des Bewertungsgesetzes, die nach Lage, Form und Größe und ihrem sonstigen tatsächlichen Zustand sowie nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften sofort bebaut werden könnten. Eine erforderliche, aber noch nicht erteilte Baugenehmigung sowie zivilrechtliche Gründe, die einer sofortigen Bebauung entgegenstehen, sind unbeachtlich.
Die Benutzbarkeit eines Grundstücks beginnt erst zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit (§ 246 BewG). Gebäude sind als bezugsfertig anzusehen, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen vorgesehenen Benutzern die bestimmungsgemäße Gebäudenutzung zugemutet werden kann. Erst dann gilt ein Grundstück nicht mehr als unbebaut.
Ein unbebautes Grundstück gilt als baureif, wenn das Flurstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder im Innenbereich (§ 34 BauGB) liegt. Zudem muss garantiert sein, dass die Erschließung gesichert ist.Des Weiteren werden die Grundstücke hinsichtlich ihrer Besteuerbarkeit beurteilt mit dem Ergebnis, dass nur die Grundstücke zur Veranlagung der Grundsteuer C in Frage kommen, die auch seitens des Finanzamtes als unbebautes Grundstück bewertet worden sind.
Die genaue Bezeichnung (Nr., Ortsteil, Flur, Flurstück) der baureifen Grundstücke zum 01.01.2025 sind der tabellarischen Anlage zu der Verfügung zu entnehmen (siehe Downloadbereich unten).
Die Karten, in denen die genaue Lage der Grundstücke nachgewiesen wird, können im Downloadbereich dieser Seite eingesehen und heruntergeladen werden.
Zudem werden die Karten in den Fachdiensten 20 „Haushalt und Finanzen" zur Einsichtnahme bereitgehalten (Rathaus, Zimmer Nr. 215, Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem 3. Amtsblatt 2025 (Link) und der Ergänzung im 4. Amtsblatt 2025 (Link).