Inhalt

Bundestagswahl 2025 - Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sog. Auslandsdeutsche), sofern sie

  • entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
  • wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind (z.B. Grenzpendler/innen, die ihre Arbeits- und Dienstleistung regelmäßig im Inland erbringen, Auslandskorrespondenten, Bedienstete von Goetheinstituten oder deutschen Auslandsschulen).

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer das Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren hat.

Icon Glühlampe
Ihre
Ideen
sind
uns
wichtig