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Bundestagswahl 2025 - Wählerverzeichnis
Wählen kann grundsätzlich nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen worden ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte Deutsche werden von Amts wegen, also ohne besonderen Antrag, in das Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln für die Bundestagswahl eingetragen, wenn sie am 12. Januar 2025 in der Stadt Hamminkeln mit Wohnung, bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung, gemeldet sind. Nicht eingetragen werden Personen, die nur mit Nebenwohnung gemeldet sind.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden am 25.01.2025 der Deutschen Post AG übergeben. Die Wahlbenachrichtigung wird als Brief mit dem Aufdruck „Achtung! Wahlbenachrichtigung“ zugestellt.
Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und beim Wahlbüro der Stadt Hamminkeln nachfragen.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Hamminkeln wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 im Rathaus, Wahlbüro, Zimmer 127 (1. OG), Brüner Straße 9, 46499 Hamminkeln für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme zu folgenden Zeiten bereitgehalten:
Montag, Dienstag und Mittwoch | 08.00 Uhr - 16.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 Uhr - 17.30 Uhr |
Freitag | 08:00 Uhr - 12:00 Uhr |
Regelungen für Auslandsdeutsche (im Ausland lebende Deutsche ohne gemeldeten Wohnsitz in Deutschland):
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen deshalb die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Dieser Antrag muss bis spätestens zum 02.02.2025 bei der Gemeinde der letzten gemeldeten Hauptwohnung gestellt werden bzw. für den Fall, dass bisher kein gemeldeter Hauptwohnsitz in Deutschland bestand, bei der Gemeinde, mit der der Wahlberechtigte am engsten verbunden ist. Mit der Aufnahme ins Wählerverzeichnis erhält die/der Wahlberechtigte gleichzeitig die Briefwahlunterlagen.
Aufgrund der verkürzten Fristen bei vorgezogenen Wahlen wird empfohlen, dass im Ausland lebende Deutsche ihren Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis schnellstmöglich versenden.
Link: Informationen der Bundeswahlleiterin zu Auslandsdeutschen
Bei der Antragstellung wird unterschieden, ob die antragstellende Person
- a) nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens 3 Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten hat und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (Antragsformular „Anlage 2“, das per E-Mail (wahlen@hamminkeln) eingereicht werden kann) oder
- b) aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat und von ihnen betroffen ist. (Antragsformular „Anlage 2a“ unter Beifügung einer Begründung und gegebenenfalls ergänzende Unterlagen. Die Einreichung ist nur im Original und eine Versendung nur auf dem Postweg möglich.)
Deutsche, die sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihre Stimme per Briefwahl abgeben.
Antragsformulare:
Link: Anlage 2 BWO (PDF)
Link: Anlage 2a BWO (PDF)
Wahlteilnahme bei Wohnungswechsel ab dem 13.01.2025
Grundsätzlich gibt es nach dem 12.01.2025 - abgesehen von offenbaren Unrichtigkeiten - keine Veränderungen, die zur Eintragung oder unmittelbaren Streichung von Wahlberechtigten ins Wählerverzeichnis von Amts wegen führen.
An- und Abmeldungen
In der Zeit vom 13.01.2025 - 02.02.2025 besteht für Wahlberechtigte, die in dieser Zeit innerhalb der BRD aus einer anderen Gemeinde zuziehen und sich in Hamminkeln mit Hauptwohnung anmelden oder ihre bisherige Nebenwohnung in Hamminkeln zur Hauptwohnung erklären, die Möglichkeit, auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln eingetragen zu werden. Der Antragsvordruck ist im Wahlbüro der Stadt Hamminkeln erhältlich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Wahlberechtigte, die in der Zeit vom 13.01.2025 - 02.02.2025 aus Hamminkeln verziehen und sich in ihrer neuen Wohngemeinde innerhalb der BRD anmelden bzw. ihre bisherige Hauptwohnung in Hamminkeln zur Nebenwohnung erklären, werden nur dann im Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln gestrichen, wenn sie in der neuen Wohngemeinde ihre Eintragung in das dortige Wählerverzeichnis beantragen. Wird in der neuen Wohngemeinde kein Antrag gestellt, bleiben sie im Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln eingetragen und können nur hier im Wahlraum des „alten“ Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.
Wahlberechtigte im Ausland lebende Deutsche, die nach Deutschland zurückkehren (Auslandsrückkehrer) werden auf förmlichen Antrag in das Wählerverzeichnis ihrer Zuzugsgemeinde aufgenommen. Der Antrag (Formular Anlage 1 BWO) muss spätestens bis zum 02.02.2025 bei der Zuzugsgemeinde eingehen.
Antragsformular:
Link: Anlage 1 BWO (PDF)
Wahlberechtigte, die in das Ausland verziehen (mit Abmeldung) bleiben nach wie vor im Wählerverzeichnis der Stadt Hamminkeln eingetragen. Ihr Wahlrecht geht mit dem Fortzug nicht verloren. Sie können am bisherigen Wohnort das Wahlrecht ausüben, entweder vor Ort im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Ummeldungen innerhalb der Stadt Hamminkeln
Wahlberechtigte, die sich vom 13.01.2025 bis zum Wahltag innerhalb von Hamminkeln ummelden, bleiben im Wählerverzeichnis des ehemaligen Wahlbezirks, für den sie am Stichtag gemeldet waren, eingetragen. Sie können nur im Wahlraum des ehemaligen Wahlbezirks oder durch Briefwahl wählen.