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Bundestagswahl 2025 - Antrag Wahlschein (Briefwahl)
Bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, können Wahlscheinanträge zur Briefwahl von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten mit umseitigem Vordruck der Wahlbenachrichtigung, aber auch per E-Mail an wahlen@hamminkeln.de oder mündlich, nicht aber fernmündlich, gestellt werden; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr.
Wer für einen anderen den Antrag stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an einen anderen ist möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann allerdings nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat die bevollmächtigte Person vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich der Gemeindebehörde zu versichern. Eine entsprechende Versicherung als auch eine Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen enthält das Muster zur Beantragung des Wahlscheines auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeweils der Unterzeichnung bedürfen. Bei der schriftlichen Beantragung sind die Postlaufzeiten zu berücksichtigen. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr im Rathaus Hamminkeln eingegangen sein.
Im Zimmer 4 -Bürgerbüro- (EG) des Rathauses kann nach vorheriger Anmeldung (online bzw. vor Ort am Terminal im Bereich der Information) die Briefwahl beantragt und direkt im Rathaus durchgeführt werden.
Zur Erleichterung der Wahlteilnahme soll auch für deutsche Urlauber, die sich zum Zeitpunkt der Wahl in Ländern der unten stehenden Tabelle (siehe Downloadbereich) aufhalten und daher für eine Briefwahl entschieden haben, die Nutzung des amtlichen Kurierwegs möglich gemacht werden. Kommerzielle Expresspostdienste oder sogar der Luftpostversand können unter Umständen trotzdem den schnelleren und geeigneteren Versandweg für die Briefwahlunterlagen darstellen als die Nutzung des amtlichen Kurierweges, weshalb die Entscheidung und Verantwortung ausschließlich bei den Wahlberechtigten liegt.
Die Kosten, die für die Nutzung von kommerziellen Expressversendern für den Versand von Briefwahlunterlagen entstehen, können nicht von der Stadt Hamminkeln übernommen werden.