Inhalt
Ausschüsse
Der Stadtrat kann Ausschüsse bilden um sich zu entlasten (§ 57 GO NRW). Man unterscheidet:
- Pflichtausschüsse, die vom Gesetz vorgeschrieben sind, und
- Freiwillige Ausschüsse.
Der Rat kann Ausschüsse ermächtigen, in bestimmten Angelegenheiten an seiner Stelle eine Entscheidung zu treffen. Im Übrigen beraten die Ausschüsse Ratsentscheidungen vor.
Den freiwilligen Ausschüssen gehören auch sachkundige Bürger an.