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Wirtschaftswegeverband Hamminkeln

Die Stadt hat eine Umfrage zur Gründung eines Wirtschaftswegeverbandes durchgeführt. Bei einer Beteiligung von 64,5 % ergab sich eine Zustimmung von 52 % der Gesamtfläche des vorgesehenen Verbandsgebietes (10,3 % lehnten eine Verbandsgründung ab, 2,2 % waren unentschlossen bzw. nicht eindeutig zuzuordnen).

Am 1. Juli 2021 hat der Rat der Stadt beschlossen, einen Antrag auf Errichtung eines Wirtschaftswegeverbandes beim Kreis Wesel zu stellen.

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Ladung zum Verhandlungstermin/ zur Gründungsversammlung

Zur Errichtung des Wirtschaftswegeverbandes Hamminkeln lädt der Kreis Wesel alle möglichen Beteiligten zu folgendem Verhandlungstermin bzw. zur Gründungsversammlung ein:

Der Verhandlungstermin bzw. die Gründungsversammlung findet am 05.10.2021 um 09.30 Uhr, Römerrast 8 in 46499 Hamminkeln, statt.

Der Verhandlungstermin bzw. die Gründungsversammlung ist nicht öffentlich.

Der Einlass am 05.10.2021 beginnt bereits ab 8.00 Uhr um den entsprechenden Nachweis nach der dann geltenden Coronaschutzverordnung zu erbringen und die Beteiligteneigenschaft bestätigen zu lassen.

Ein Recht auf Teilnahme haben die Beteiligten, deren Beteiligteneigenschaft durch den Kreis Wesel festgestellt wurde. Das Beteiligtenverzeichnis mitsamt der Stimmenzahlfestlegung liegt im Kreishaus Wesel zur Einsichtnahme aus (siehe auch "Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Wesel" im Downloadbereich).

Sie können sich bei dem Termin durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Das Vollmachtsformular finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamminkeln. In diesem Fall geben Sie bitte dem Bevollmächtigten Ihren persönlich zugeordneten Barcode mit, da andernfalls die elektronische Abstimmung nicht möglich ist. Den Barcode erhalten Sie vorab vom Kreis Wesel per Post.

Für den Verhandlungstermin gilt folgende Tagesordnung:

  1. Vorstellung des Errichtungsvorhabens durch die Stadt Hamminkeln
  2. Vorstellung des Verfahrensablaufs durch den Kreis Wesel
  3. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  4. Aufnahme bzw. Darstellung der Anträge und Einwendungen
  5. Abstimmung über die eingegangenen Anträge und Einwendungen (ggfs. erneute Feststellung der Beschlussfähigkeit)
  6. Abstimmung über die Errichtung des Wirtschaftswegeverbandes Hamminkeln (diese Abstimmung umfasst die Errichtung selbst, den Plan, die Satzung sowie die Feststellung, welche Anträge bzw. Einwendungen mit Mehrheit abgelehnt wurden)
  7. Genehmigung der Niederschrift

Belehrungen:

1. Anträge / Einwendungen:

Wenn Sie Anträge oder Einwendungen machen möchten, können Sie diese vorab per E-mail an: vb1@kreis-wesel.de oder per Post an: Kreis Wesel, Vorstandsbereich 1, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel schicken. Anträge oder Einwendungen müssen spätestens bis zum Ende des Verhandlungstermins eingereicht werden. Spätere Anträge oder Einwendungen werden nicht mehr berücksichtigt. Wenn es viele Anträge oder Einwendungen gibt, ist es möglich, dass mehrere Termine abgehalten werden müssen.

2. Zustimmungsfiktion:

Wenn Sie nicht zum Termin erscheinen, keine Vollmacht erteilt haben und vorab keinen schriftlichen (= mit handschriftlicher Unterschrift) Widerspruch an den Kreis Wesel geschickt haben, dann gelten Ihre Stimmen als Zustimmung für den Errichtungsbeschluss.

3. Beschlussfähigkeit / Stimmenzahl:

Für die Abstimmung ist eine Beschlussfähigkeit erforderlich, das bedeutet, dass mindestens die Hälfte der Stimmenzahlen beim Termin anwesend sein müssen. Ist dies nicht der Fall, wird ein neuer Termin bestimmt, dann ohne Rücksicht auf die vertretene Stimmenzahl.

Ihre Stimmenzahl richtet sich nach den ha Ihres Grundstücks. Wenn Sie also z.B. ein Grundstück von 8 ha haben, haben Sie „8 Stimmen" (Stimmenzahl 8), da der Faktor gilt 1 ha = 1 Stimmenzahl. Die kleinste Stimmenzahl liegt bei 0,1. Bitte beachten Sie, dass bei Waldgrundstücken der Faktor bei 0,4 liegt. Wenn Sie folglich ein Waldgrundstück von 1 ha haben, haben Sie eine Stimmenzahl von 0,4. Gemeinsame Eigentümer gelten als ein Beteiligter, sodass nach dem oben genannten Rechenbeispiel beide Eigentümer zusammen 8 Stimmen abgeben können. Diese Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden.

4. Nichterscheinen:

Sollten Sie bei dem vorbenannten Termin nicht erscheinen, werden Sie hiermit darauf hingewiesen, dass auch ohne Sie verhandelt und entschieden werden kann.

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Informationsveranstaltung am 23. August 2021

Am 23. August 2021 fand in der Halle des Lohnunternehmers Arntzen, Römerrast 8, 46499 Hamminkeln eine Informationsveranstaltung statt, zu der die betroffenen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten eingeladen waren.

Die Gründungsversammlung soll im Herbst dieses Jahres stattfinden. Hierzu lädt der Kreis Wesel durch öffentliche Bekanntmachung ein. Es erfolgt keine persönliche Einladung! Sobald der Termin feststeht, wird dieser hier bekanntgegeben. Bitte achten Sie auch auf die Pressemitteilungen.

Mehrere Eigentümer/Erbbauberechtigte eines Grundstücks können den Beitritt nur gemeinsam erklären. Sofern Sie sich in der Gründungsversammlung vertreten lassen wollen, können Sie das im Downloadbereich unten bereitstehende Formular verwenden.

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Aufgabe und Finanzierung

Aufgabe des Verbandes soll insbesondere die Herstellung (Aus-, Um- und Neubau) des bestehenden Wirtschaftswegenetzes sein. Die Finanzierung der Verbandsaufgaben erfolgt durch Beiträge der Verbandsmitglieder und städtische Zuschüsse.

Im Downloadbereich unten sind Informationen zu dem geplanten Wirtschaftswegeverband veröffentlicht. Dort befinden sich auch die Pläne "Ländliches Wegenetzkonzept der Stadt Hamminkeln - Geplante Wegesituation (SOLL)". Hierbei wird das Stadtgebiet Hamminkeln auf vier Teilplänen dargestellt.

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