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Windelentsorgung
In seiner Ratssitzung am 07.12.2023 hat der Rat der Stadt Hamminkeln mehrheitlich beschlossen, das System zur Unterstützung junger Familien, aber auch der Menschen, die auf Vorlagen angewiesen sind, bezüglich der Unterstützung bei der Entsorgung fortzusetzen. Allerdings wurden die Freimengen auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem ersten Pilotjahr 2023 reduziert.
Aufgrund dieser Beschlüsse setzt die Verwaltung folgende Regelungen um:
Windeln für Kleinkinder
Für Kleinkinder von der Geburt bis zum vollendeten 3,5. Lebensjahr werden auf Antrag 432 kg pro Jahr für die ersten beiden Jahre und 432 kg pro 1,5 Jahre für die darauffolgenden 18 Monate pro Kind abgezogen. Das bedeutet, dass im dritten Antragsjahr 288 kg Freimenge abgezogen werden und für die ersten sechs Monate im 4. Antragsjahr144 kg zur Verfügung stehen.
Davon werden bei dem Besuch einer Kindertagesstätte in Abhängigkeit von der Betreuungszeit im Kindergarten folgende Gewichtsmengen dem Kindergarten zugerechnet:
- bei 25 Wochenstunden (60 kg pro Jahr)
- bei 35 Wochenstunden (84 kg pro Jahr)
- bei 45 Wochenstunden (108 kg pro Jahr)
Bei einer privaten Betreuung von Kleinkindern (Tagesmütter etc.) werden die Eltern gebeten, die bei der Betreuung anfallenden Windeln mitzunehmen und in der eigenen Tonne zu entsorgen.
Inkontinenzwindeln
Für Inkontinenzwindeln werden nach ärztlicher Bestätigung der Notwendigkeit pro Person 36 kg pro Monat (432 kg pro Jahr) vom Gesamtgewicht abgezogen. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Schlüssel für den zentralen Sammelcontainer ausgegeben werden.
Wie komme ich zu dieser kostenlosen Freimenge?
Grundsätzlich können Kleinkinder- und Inkontinenzwindeln in die eigene vor Ort befindliche Restmülltonne eingeworfen werden.
Die entsprechenden Antragsformulare können im Bürgerbüro abgeholt oder im Downloadbereich unten auf dieser Seite heruntergeladen oder online ausgefüllt werden.
Beantragt werden kann die Freimenge jeweils rückwirkend bis zum 31.03. des Folgejahres, also bis zum 31.03.2025 für das Jahr 2024. Die Abrechnung der Freimengen erfolgt jeweils mit Gebührenbescheid im Folgejahr. Dabei werden die anteiligen Wohnmonate, für die das Kind bzw. die inkontinente Person in Hamminkeln gemeldet ist, berücksichtigt.