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Widmung von Erschließungsanlagen
Durch eine förmliche Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW erhält eine Straße (Weg, Platz) den Charakter einer öffentlichen Straße. Die Widmung wird vom Bürgermeister der Stadt verfügt.
Durch eine förmliche Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW erhält eine Straße (Weg, Platz) den Charakter einer öffentlichen Straße. Die Widmung wird vom Bürgermeister der Stadt verfügt.