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Werbeanlagen
Werbeanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Die Genehmigungspflicht entfällt in festgesetzten Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten und in Satzungsgebieten, wenn die Vorgaben des Bebauungsplanes oder der Satzung eingehalten werden.
benötigte Unterlagen
- Antrag Flurkarte - Lageplan
Preis / Kosten
- Mindestgebühr 50,00